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Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit)
Bei der erlaubnisspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung, auch Zeit- oder Leiharbeit genannt, stellen wir Ihnen unsere Mitarbeiter zur Verfügung. In diesem Fall sind Sie weisungsbefugt bezüglich Arbeitssicherheit, Arbeitsplatz, Arbeitszeit und natürlich auch, in Rücksprache mit uns, in der Planung des Urlaubs unserer Mitarbeiter. Es bestehen für Sie keinerlei Unterschiede zwischen Ihrem und unserem Personal, ganz im Gegenteil:
Wir arbeiten in einem Team!
Hier die wichtigsten Gründe für die Zeitarbeit:
• Abdeckung des zusätzlichen Personalbedarfs bei Auftragsspitzen
• Zeitlich begrenzte Einsätze bei speziellen Projekten
• Krankheit- / Urlaubsvertretungen
• Erprobungseffekt; Leiharbeit als Probezeit vor der Übernahme
• Dauerhafter Einsatz aus strategischen Gründen
• Einsatz von fachlich spezialisierten Mitarbeitern durch ständige
Weiterbildung